Publisher AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher der twiago GmbH

Stand: 10.11.2021

Präambel

Gegenstand des Unternehmens der twiago GmbH (nachfolgend „twiago“) ist der Ein- und Verkauf von Medialeistungen, insbesondere von Online-Werbung. twiago ermöglicht ihren Kunden Werbemittel auf den Webseiten der Partner von twiago zu bewerben und so den Adressatenkreis der jeweiligen Werbekampagne zu vergrößern, indem die Kunden entgeltlich am Netzwerk von twiago teilnehmen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen twiago und deren Partnern.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Partners gelten ausnahmsweise nur dann, soweit twiago ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich und im Einzelfall zugestimmt hat.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Partner und twiago. Sie stehen dem Partner unter twiago.com in der jeweils gültigen Fassung als download zur Verfügung.

2. Partner von twiago

2.1. Partner von twiago in diesem Sinne sind Publisher, Betreiber von Webseiten und Vermarkter.

2.2. Publisher allgemein sind solche Partner von twiago, die sowohl Betreiber von Webseiten, als auch Vermarkter sein können.

2.3. Betreiber von Websiten sind solche Partner von twiago, die twiago eigene Werbeflächen im Internet zur Verfügung stellen.

2.4. Vermarkter sind solche Partner von twiago, welche die Betreiber von Websiten im Geschäftsverkehr vertreten.

3. Vetragsgegenstand

3.1. Um Werbeanzeigen ihrer Kunden zu bewerben bucht twiago Werbeflächen auf den Websites der Partner. Werbeflächen sind als Anzeige ausgewiesene Flächen auf Websites, Apps oder sonstigen zur Online-Vermarktung geeigneten Flächen im Internet. Werbeanzeigen sind die von twiago vermittelten Inhalte von deren Kunden (Werbetreibenden), mit denen diese Flächen beim Partner befüllt werden. Nach Erscheinen der Werbeanzeigen auf den Websites der Partner analysiert twiago das Verhalten der Besucher der Partner-Websites, um solche Werbeanzeigen in den jeweiligen Webeflächen erscheinen zu lassen, die dem Verhalten des Besuchers entsprechen und so die Werbeanzeigen des Kunden in den Fokus des Besuchers rücken. Für die Zurverfügungstellung der gebuchten Werbeflächen erhält der Partner von twiago eine Vergütung, wie unter 8. vereinbart.

3.2. twiago vermittelt keinerlei Vertrags- oder Rechtsbeziehungen zwischen seinen Kunden und dem Partner oder sonstigen Dritten. twiago handelt ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. twiago räumt dem Partner zur Kontrolle der Statistiken der Werbeflächen den Zugang zu Platform von twiago ein. Dort kann der Partner Basiseinstellungen vornehmen, um die zu schaltenden Werbeanzeigen im Einklang mit  seiner Website zu halten.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1. Verträge zwischen twiago und dem Partner werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4.2. Der Partner kann ordentlich mit einer Frist von 1 Woche kündigen. Die Kündigung wird wirksam, wenn der Partner twiago die gebuchten Werbeflächen nicht weiter zur Verfügung stellt und die Kündigung twiago 1 Woche vorher zugegangen ist. Mit der Kündigung sind sämtliche Inhalte von twiago bzw. deren Kunden auf der Werbefläche des Partners von diesem zu löschen.

4.3. twiago kann die Verträge ordentlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.

4.4. Von dieser Regelung bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Als wichtiger Grund gilt auch der Verstoß gegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Haftungsfreistellung

5.1. Bei einer Rechtsverletzung durch den Partner von Rechten Dritter, aufgrund Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, sonstige rechtliche Bestimmungen oder dem Partner obliegender Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Partner, twiago von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei zu stellen. Dies schließt insbesondere twiago hieraus resultierende Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, ein.

5.2. Bei einer Rechtsverletzung durch den Partner von Rechten Dritter, aufgrund Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, sonstige rechtliche Bestimmungen oder dem Partner obliegender Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Partner, twiago von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei zu stellen. Dies schließt insbesondere twiago hieraus resultierende Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, ein.

6. Pflichten und Zusicherungen von twiago

6.1. twiago gewährleistet den Betrieb des twiago-Portals und übernimmt die Wartung und Aktualisierung der zur Gewährleistung des Betriebs notwendigen Komponenten. Hilfestellung zur Verwendung des Systems erfolgt während der Geschäftszeiten von twiago montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr per Email oder Telefon.

6.2. twiago sichert dem Partner eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Systems von mindestens 99% zu. Im Falle einer geplanten Ausfallzeit von durchgängig mehr als drei Stunden wird twiago den Partner ohne schuldhaftes Zögern informieren.

7. Pflichten und Zusicherungen des Partners

7.1. Der Partner verpflichtet sich, von twiago übermittelte Inhalte, Layouts und Programmiercodes ohne schriftliche Zustimmung durch twiago in keinster Weise zu verändern oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.

7.2. Sämtliche dem Partner von twiago übermittelten Inhalte, Layouts und Programmiercodes dürfen nur auf den vereinbarten Werbeumfeldern genutzt werden. Als Werbeumfeld in diesem Sinne ist die jede Webseite, App oder sonstige Fläche zu sehen, auf denen der Partner twiago Werbeflächen zur Verfügung stellt.

7.3. Der Partner versichert gegenüber twiago, dass die Werbeumfelder, auf denen die gebuchten Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden, regelmäßig redaktionell gewartet werden, über ein den gesetzlichen Vorgaben genügendes Impressum verfügen sowie unter sämtlichen gängigen Browsern darstellbar sind.

7.4. Der Partner versichert gegenüber twiago, dass die angegebenen Werbeumfelder keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden, erotischen, pornografischen, volksverhetzenden, enschenverachtenden, vom deutschen Werberat beanstandeten oder sonstige rechtswidrige Inhalte oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweisen.

7.5. Der Partner versichert gegenüber twiago, über die zur Verfügung gestellten Werbeflächen frei von Rechten Dritter zu verfügen und/oder diese vermarkten zu dürfen.

7.6. Der Partner versichert gegenüber twiago, dass die Zieladresse des Werbetreibenden dem Kunden durch Anklicken der auf der Werbefläche dargestellten Werbeanzeige angezeigt wird und für den Kunden erreichbar ist.

7.7. Mit Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Partner, sämtliche von twiago auf der gebuchten Werbefläche geschalteten Werbungen, Layouts und Programmiercodes unverzüglich zu löschen.

8. Sanktionen

8.1. Es ist dem Partner untersagt, auf den twiago zur Verfügung gestellten Werbeflächen selber, durch Dritte oder durch automatisierte Programme Klicks zu erzeugen, um die Anzahl der Klicks zu steigern. Solche künstlich erzeugten Klicks sind unzulässig. Eine Unzulässigkeit wird bereits dann vermutet, wenn eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Klicks oder Einblendungen auf IP-Adressen oder Computer, die vom Partner bedient werden, zurück zu führen sind oder zu Zeiten, in denen erfahrungsgemäß nur wenige Klicks erfolgen, eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Klicks erfolgt. Darüber hinaus, wenn Dritte durch Zahlung von Geldbeträgen, durch Versprechen von sonstigen Vorteilen oder Vorspiegeln falscher Tatsachen durch den Partner oder von diesem Beauftragte dazu bewegt werden, Klicks auf den Werbeflächen zu erzeugen. Der Partner kann sich jedoch durch den Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft, von der Vermutung der unzulässigen Erzeugung von Klicks entlasten.

8.2. Für den Fall des Verstoßes gegen eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten oder Zusicherungen des Partners, ist twiago berechtigt, die geschalteten Werbungen unverzüglich zu sperren oder, bis zur Klärung des Sachverhaltes, zurückzuhalten. In diesem Fall entfällt der Anspruch des Partners auf Vergütung der gebuchten Werbefläche und twiago steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

8.3. Das Recht von twiago zur außerordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Partner den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Vergütung & Abrechnung

9.1. Soweit twiago mit den vom Partner zur Verfügung gestellten Werbeflächen Umsatz generiert, erhält der Partner von twiago hierfür eine Vergütung in Höhe von 70% des auf der jeweiligen Werbefläche erzielten Nettoumsatzes, nach Abzug der auf die jeweilige Werbung anfallenden Vermarktungskosten zzgl. eventuell anfallender Mehrwertsteuer.

9.2. Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich auf Basis der von twiago im Monats-Reporting ausgewiesenen Werte und wird dem Partner jeweils bis zum 15. des Folgemonats zur Verfügung gestellt. Einwände gegen die Abrechnung hat der Partner innerhalb von 14 Tagen nach Zurverfügungstellung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt.

9.3. Die Auszahlung der Abrechnung ist von twiago innerhalb von 21 Tagen ab Zugang der Abrechnung beim Partner an diesen anzuweisen. Alternativ kann der Partner nach Zugang der Abrechnung eine Rechnung erstellen, welche binnen 21 Arbeitstagen durch twiago nach Zugang anzuweisen ist.

9.4. Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Schlussabrechnung bis zum 15. des Folgemonats, in welchem der Vertrag sein Ende gefunden hat, durch twiago zu erstellen und der sich hieraus ergebende Betrag bis zum 30. des Folgemonats an den Partner anzuweisen.

9.5. Beanstandungen oder Reklamationen sind in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Reports an twiago zu richten.

10. Vertraulichkeit

10.1. twiago und der Partner vereinbaren, den Inhalt der zwischen ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarung, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich und unter Verschwiegenheit zu behandeln. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall als vereinbart, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Ebenso wenn twiago entsprechend dieser Bedingungen berechtigt ist, Dritte zur Erfüllung des Auftrages einzuschalten sowie den Inhalt des Auftrages verbundenen Unternehmen gemäß den §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1. twiago kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bestehende Verträge bleiben wirksam, wenn die Änderungen der AGB seitens twiago mindestens einen Monat vorab gegenüber dem Partner angezeigt werden. Dem Partner steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform ausgeübt werden muss.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, sofern sie auf derselben Angelegenheit beruhen.

12.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

12.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von twiago, derzeit Köln.